An alle Mitglieder des Stadtrates

Nachrichtlich MZ


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben am 23.10.02 darüber zu entschieden, ob die Frühhorte zukünftig erst ab 7.00 Uhr öffnen sollen, oder nicht. Bisher wurde den Argumenten des OB zwar unter bestimmten Widersprüchen mehrheitlich gefolgt, obwohl er Ihnen keine genauen Zahlen der betroffenen Kinder nennen konnte.

Wir möchten Ihnen hier noch mal die Position der Eltern klar machen.

Wir haben einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Wie es in der Kinderbetreuungsverordnung der Stadt Aschersleben geregelt ist und im gültigen KibeG. Die Stadt will ihre Dienstleistung, für die wir nicht zu knapp bezahlen, ohne uns wirklich zu beteiligen, einschränken.

Es ist beiweiten nicht so einfach seine Arbeitszeit zu Verlagern wie Herr Michelmann sich die Angelegenheit vorstellt (insbesondere im Dienstleistungs-, Gesundheitswesen, im Handel oder für Berufspendler)!

Ist nicht jeder froh in unserer Region Arbeit zu haben. Auch hinsichtlich der Interessen der Kinder.

Wir sind der Auffassung, dass selbst eine Arbeitszeitverschiebung, wenn es überhaupt möglich ist, nur eines bringt: Zur jetzigen Zeit beginnt man den Dienst um 06.30 Uhr, nach der neuen Regel aber erst 07.30 Uhr, um keine Minusstunden zu erhalten arbeitet das Elternteil nun nicht wie gewohnt bis 16.00 Uhr sondern bis 17.00 Uhr. Dies bedeutet ganz einfach, dass nun die Kinder bis 17.30 Uhr in den Einrichtungen verweilen.


In der Regel heißt es aber in den meisten Einrichtungen, es wird um 17.00 Uhr geschlossen. Nur unter Absprache ist die Einrichtung bis 18.00 Uhr besetzt. Aber was viel wichtiger ist, ein Grundschüler/-in ist dann nicht mehr in der Lage nicht geschaffte Hausaufgaben oder Korrekturen durchzuführen. Für die Eltern bleibt nur die Zeit, die Kinder "Nacht fertig" zu machen. Unternehmungen und Spielen mit den Eltern wird den Kindern genommen. Ist das im Interesse des Kinderwohles???


Auch ist zu überlegen auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die Meinung des OB fundiert, dass frühes Aufstehen zwangsläufig zu schlechteren Leistungen führt?

Wir sehen hier einen Widerspruch. Gehen die Kinder später in die Schule müssen sie abends länger in der Einrichtung bleiben. Theoretisch und auch praktisch ist dies nur reine Zeitverschiebung. Aber zum Nachteil der Kinder und nicht in ihrem Interesse.

Warum sollen wir, als Eltern, bevormundet und entmündigt werden, trauen Sie uns wirklich nicht zu, zu entscheiden was für unsere Kinder gut ist und was nicht.
Kein Elternteil holt seinen "kleinen Liebling" eher aus seinen Träumen als es nötig ist - nicht freiwillig.

Es ist auch nicht zu unterschätzen, dass durch diese Änderung alle gerade erst geänderten Bertreuungsverträge wieder geändert werden müssten. Aus den Änderungen ergeben sich wieder hohe Verwaltungskosten.

Bitte wägen Sie die Argumente sorgsam ab.

Im Auftrag unserer Kinder

Jens Hüttich
Vorsitzender des Stadtelternbeirates.

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